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Für Wehrpflichtige, die aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe bei den Streitkräften verweigern, wurde der zivile Ersatzdienst geschaffen, denn in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es:
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Im Zivildienst werden Aufgaben vorrangig im sozialen Bereich erfüllt, die dem Allgemeinwohl dienen. |
| Am 3. April 1961 traten die ersten Zivildienstleistenden bei der Caritas, dem Diakonischen Werk, der Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Roten Kreuz und anderen Institutionen ihren Dienst an. |
| Zu Beginn galten junge Männer, die den Wehrdienst verweigerten, als Außenseiter oder Drückeberger, doch ihr Einsatz in Altenheimen, Krankenhäusern, bei Schwerstbehinderten und mobilen Hilfsdiensten führte zur Anerkennung in der Gesellschaft. Zurzeit leisten in Deutschland rd. 120 000 ihren Zivildienst; sie haben für die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit zahlreicher sozialer Einrichtungen große Bedeutung. |
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