Zwischen 1968 und 1976 wurden in USA keine Todesstrafen vollstreckt, da es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Hinrichtungen gab, denn der achte Verfassungsgrundsatz verbietet grausame und ungewöhnliche Bestrafungen.
Außerdem bemängelte der Oberste Gerichtshof die willkürliche Verhängung der Todesstrafe, sie richte sich überproportional gegen Arme und Minderheiten und böte keine Richtlinien für den Ermessensspielraum der Geschworenen.
Die Einzelstaaten passten ihre Gesetze den richterlichen Bedenken an und daraufhin ließ am   17. Januar   1976 der Supreme Court die Todesstrafe wieder zu.
In 38 Staaten der USA wird seitdem mit steigender Tendenz verurteilt und hingerichtet, durch den elektrischen Stuhl, die Todesspritze, den Strang, in der Gaskammer.

Seit der Wiederzulassung sind über 500 Frauen und Männer in USA hingerichtet worden, vor allem in den Staaten im Süden des Landes.
Über 3500 Verurteilte sitzen in der Todeszelle.

Laut Umfragen ist rd. ein Drittel der amerikanischen Bevölkerung gegen die Todesstrafe.

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