"Der Kandidat hat 10 Punkte" ist nicht immer was Gutes....
Am   11. Oktober   1956 wurde beim Kraftfahrzeugbundesamt in Flensburg die zentrale Kartei zur Erfassung von Verkehrssündern eingerichtet.
Ein Punktesystem gewährleistet seither mit einem einheitlichen Maßnahmenkatalog die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen. Bepunktet werden alle im Verkehrszentralregister eingetragenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Für Ordnungswidrigkeiten werden ab einer
zwischen 1 und 4 Punkte eingetragen, für
Punkte. Sofern innerhalb von zwei Jahren ab
erneuter Verkehrsverstoß geahndet wird,
die Löschung der Punkte.
Geldbuße von 40 Euro
     Straftaten 5 bis 7
    Rechtskraft kein
erfolgt automatisch

Werden jedoch innerhalb der Zweijahresfrist weitere Punkte eingetragen, werden diese zu den bereits bestehenden addiert. Beim Erreichen von 18 Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Das Kraftfahrt-Bundesamt beschäftigt rd. 1200 Mitarbeiter, davon haben rd. 260 mit der Punkteverwaltung der Verkehrssünder zu tun. Jeden Tag gibt es ca. 14 000 Neuzugänge von Verkehrsteilnehmern, die sich nicht an die Regeln halten.
Rd. 49 Millionen besitzen in Deutschland einen Führerschein, davon sind etwa 5,5 Millionen als Verkehrssünder registriert. Die meisten davon haben nur bis zu 7 Punkte, aber rd. 320 000 haben 8 bis 13 und rd. 73 000 bis zu 17 Punkte. Pro Jahr wird ca. 145 000 Autofahrern der Führerschein entzogen.
Etwa 80 % der Eingetragenen sind übrigens Männer. Entweder halten sich die Frauen besser an die Verkehrsregeln oder sie lassen sich seltener erwischen.
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