Ab Mitte der 1950er Jahre kamen Arbeiter aus Südeuropa nach Deutschland, denn im Zuge des Wirtschaftswunders brauchte die Bundesrepublik Deutschland dringend Arbeitskräfte. Gleichzeitig war die Arbeitslosigkeit in Südeuropa hoch. Das erste Gastarbeiter-Anwerbeabkommen wurde am 20. Dezember 1955 in Rom unterzeichnet. Die Verträge, die 1960 auch mit Spanien und Griechenland, 1961 mit der Türkei, 1964 mit Portugal und 1968 mit Jugoslawien geschlossen wurden, regelten die Anwerbung und Vermittlung der meist billigen Arbeitskräfte, die für Arbeiten vorgesehen waren, für die wenige Vorkenntnisse erforderlich, die schmutzig und schwer waren oder die Deutsche nicht machen wollten. In der Regel handelte es sich um junge Männer ohne Familie, die nach Deutschland kamen, sie wurden häufig in nur provisorischen Unterkünften untergebracht, in Holzbaracken in der Nähe ihrer Arbeitsstellen; man ging von einem befristeten Aufenthalt aus. 1960 kamen rd. 330.000 ausländische Arbeitnehmer nach Deutschland, 1969 waren es über 1,5 Millionen und 1973 etwa 2,6 Millionen. 1964 wurde der Portugiese Rodriguez als millionster Gastarbeiter empfangen und geehrt, er erhielt als Geschenk ein Moped. 1973 beschloss die Bundesregierung ein Anwerbestopp, der Arbeitsmarkt war gesättigt, es gab immer mehr Arbeitslose auch in Deutschland. Deutsche Unternehmer drangen darauf, ihre guten Arbeitskräfte behalten zu können und nicht immer wieder neue anlernen zu müssen, so blieben viele, die als Gastarbeiter gekommen waren, für immer in Deutschland und holten ihre Familien nach. Viele ehemalige Gastarbeiterfamilien leben nun schon in der zweiten und dritten Generation hier. |
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