William Herschel, ein Beamter der englischen Zivilverwaltung in Kalkutta zahlte jede Woche an mehr Personen Lohn aus als er beschäftigte, denn er konnte seine indischen Angestellten weder namentlich noch vom Aussehen her gut unterscheiden. Daher führte er am 28. Juli 1858 ein, dass jeder stets einen Abdruck von Zeige- und Mittelfinger auf dem Lohnzettel hinterlassen musste, der dann mit dem bereits registrierten Abdruck verglichen wurde. Die Identifizierung war eindeutig. Ein Justizirrtum war der Grund, dass Jahrzehnte später endlich Fingerabdrücke für polizeiliche Zwecke eingesetzt wurden; ein Mann war des Mordes überführt worden, man hatte ihn hingerichtet, danach stellte sich anhand eines Fingerabdrucks heraus, dass er nicht der Täter gewesen sein konnte. Die Daktyloskopie wurde in Deutschland erstmals 1903 bei der Kriminalpolizei in Dresden eingeführt. Ab 1914 übernahmen die meisten Länder der Welt dieses Identifizierungsverfahren bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit. Man kann davon ausgehen, dass jeder Mensch seine eigenen, nicht vererbbaren Fingerabdruckmuster hat, die in allen Einzelheiten individuell sind und ein Leben lang unverändert bleiben. Für eine Identifikation wird noch nicht einmal der ganze Abdruck benötigt, es reicht schon ein Teil der Bögen, Schleifen oder Wirbel aus, in die ein Abdruck unterteilt ist. |
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