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Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet; am Tag darauf trat es in Kraft. Es enthält 146 Artikel, deren erster lautet: Die Würde des Menschen ist unantastbar. |
| Zu seinem Inkrafttreten bedurfte es sowohl der Genehmigung der westlichen Alliierten, die unter Vorbehalten am 12.5.49 erteilt wurde, als auch der Verabschiedung durch zwei Drittel der Länderparlamente, die ebenfalls erfolgte (nur Bayern stimmte dagegen). Die urprüngliche Präambel hatte den Wortlaut: Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassunggebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. Nach dem Einigungsvertrag vom 31.8.90 und dem Einigungsvertragsgesetz vom 18.9.90 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik lautet die Präambel: Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. |
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