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Angeblich war Agnes Bernauer die Tochter eines Barbiers in Augsburg und wurde ungefähr 1410 geboren. Fest steht, dass Albrecht III. von Bayern-München sie 1432 heimlich heiratete; die herzogliche Familie war gegen diese nicht standesgemäße Ehe. Das Paar hatte eine Tochter und lebte abwechselnd in Vohburg oder Straubing. Herzog Ernst ließ seine Schwiegertochter verhaften, nachdem er seinen Sohn aus der Stadt gelockt hatte. Man warf ihr Hexerei und Zauberei vor und man verurteilte sie zum Hexentod durch Ertränken. |
| Es heißt, dass es ihr gelang, die Beinfesseln zu lösen und ans Ufer zu schwimmen, nachdem man sie von einer Brücke in die Donau gestoßen hatte, doch der Henker drückte ihren Kopf mit einer Stange unter Wasser, bis sie tot war. Das geschah am 12. Oktober 1435. Im Volkslied wurde der Stoff von der Liebe zwischen dem Fürstensohn und der Bürgertochter bald aufgegriffen; A. von Törring machte 1780 daraus ein Ritterstück; F. Hebbel schrieb 1855 eine politische Tragödie; die Oper von C. Orff (1946) lehnt sich an die Volksballade an; und F.X. Kroetz verlegte 1976 die Geschichte in die Gegenwart. |
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