In den Jahren 1958 bis 1961 wurden weltweit ca. 12 000 missgebildete Kinder geboren, weil von den Schwangeren das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan eingenommen worden war; in Deutschland, wo das Arzneimittel besonders verbreitet war, waren ca. 3000 Kinder betroffen.

Viel zu spät stellte man fest, dass Contergan besonders in der frühen Schwangerschaft zu Störungen in der Organentwicklung führte, zu Fehlbildungen der Gliedmaßen, fehlenden Ohrmuscheln und Schäden an inneren Organen.

Mehrere Jahre wurde ermittelt, bevor am   13. Dezember   1967 Anklage erhoben wurde gegen das Pharmaunternehmen Chemie Grünenthal. Am Ende des Prozesses drei Jahre später gab es kein Urteil, sondern einen außergerichtlichen Vergleich. Chemie Grünenthal zahlte 110 Mio DM in eine Stiftung, weitere 100 Mio DM trug der Bund bei. Den Contergan-Opfern wird seitdem eine monatliche Rente gezahlt.

Der Contergan-Wirkstoff Thalidomid hat sich zur Behandlung von Lepra bewährt und kommt daher besonders in Entwicklungsländern auch heute zum Einsatz. Die Abgabe an schwangere Frauen ist strengstens untersagt, doch nicht immer funktioniert diese Kontrolle, und so kamen in Brasilien wieder einige Kinder ohne Arme und Beine zur Welt, weil die Mütter nicht vor den Risiken des Mittels gewarnt worden waren und den Beipackzettel nicht lesen können.
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