Am   27. Februar  1933, knapp einen Monat nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler, brannte in Berlin das Reichstagsgebäude.

Der niederländische Linksanarchist Marinus van der Lubbe erklärte, die Brandstiftung allein unternommen zu haben, um die deutsche Arbeiterschaft zum Widerstand gegen das NS-Regime aufzurufen.

Die Nationalsozialisten zeigten sich jedoch öffentlich überzeugt, dass es sich um eine Verschwörung der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) handelte.
Sie nutzten den Reichstagsbrand, um kurz vor der Reichstagswahl am 5. März 1933 die hemmungslose Verfolgung von Regimegegnern, vor allem Kommunisten, zu verschärfen.
Die am 28. Februar 1933 vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg erlassene Notverordnung setzte die politischen Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft und Zehntausende Oppositionelle wurden innerhalb der nächsten Wochen in "Schutzhaft" genommen und in improvisierte Konzentrationslager verschleppt.

In ihrer Gegenpropaganda stellte die politische Linke die Behauptung auf, der Reichstagsbrand sei von den Nationalsozialisten selbst gelegt worden, um ihn als Rechtfertigung für ihre verschärfte Repressionspolitik und gewaltsame Durchsetzung ihrer unbeschränkten Diktaturgewalt zu nutzen.
Doch auch in späteren Jahren war es Historikern nicht möglich, die Täterschaft der Nationalsozialisten eindeutig nachzuweisen, so gilt heute die Alleintäterschaft van der Lubbes als weitgehend gesichert.
Er war aufgrund seines Geständnisses zum Tode verurteilt worden.
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