Im Grundgesetz heißt es zwar schon seit 1949 "Männer und Frauen sind gleichberechtigt", doch in der Praxis galt immer noch das Bürgerliche Gesetzbuch, war immer noch der Mann das Familienoberhaupt, er hatte die elterliche Gewalt und er hatte das Letztentscheidungsrecht in Dingen des gemeinschaftlichen Lebens, er hatte das Verwaltungs- und Nutzungsrecht am mitgebrachten Besitz der Frau, er konnte ein Arbeitsverhältnis seiner Frau kündigen; die Frau hatte die Pflicht, im Haus zu arbeiten und im Geschäft des Mannes.

Am   3. Mai   1957 beschloss der Bundestag die Neuordnung der Gesetze, die im Widerspruch zum Grundgesetz standen; das Letztendscheidungsrecht des Ehemannes in allen Eheangelegenheiten wurde ersatzlos gestrichen, das Recht des Ehemannes, ein Dienstverhältnis seiner Ehefrau fristlos zu kündigen, wurde aufgehoben, und die Zugewinngemeinschaft wurde gesetzlicher Güterstand.

Ohne heftige Diskussionen passierte das natürlich nicht, die CDU/CSU hatte beantragt, die Bestimmung über das Letztentscheidungsrecht des Mannes beizubehalten, denn das würde zur Funktionenteilung gehören, da der Mann das Geld verdiene und die Frau dazu da sei, die häusliche Geborgenheit zu schaffen, die dem Mann das Geldverdienen ermögliche. Über die vorgegebene sittliche Ordnung dürften Parteien nicht verfügen. Die CDU/CSU unterlag knapp bei der Abstimmung, da auch einige Abgeordnete aus den eigenen Reihen gegen den Antrag stimmten.
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