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Auf der ersten Deutschen Frauenkonferenz in Leipzig wurde am 18. Oktober 1865 u.a. durch Louise Otto-Peters der Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF) gegründet. Schon 1848 hatten Frauen Mündigkeit und Selbständigkeit gefordert, doch sie wurden durch das Versammlungs- und Vereinigungsrecht daran gehindert, sich zusammenzuschließen; Frauen, Kindern und Geisteskranken war die Mitgliedschaft in einem Verein nicht erlaubt. Ziel des ADF war es, das Recht der Frauen auf höhere Bildung und Erwerbsarbeit durchzusetzen. Er engagierte sich u.a. für die Gewerbefreiheit für Frauen, die Zulassung der Berufstätigkeit für unverheiratete Frauen zur Einkommenssicherung sowie für die Einführung von Mädchenschulen. Ab 1900 wurde es möglich, an Universitäten zu studieren, 1920 erhielten Frauen das Habilitationsrecht, ab 1908 konnten Frauen auch Mitglieder von Parteien werden. Für die Fabrik- und Lohnarbeiterinnen war das Recht auf Arbeit kaum ein Thema. Ihre Zahl stieg im 19. Jahrhundert kontinuierlich an, da ging es um die Verbesserung der harten Arbeitsbedingungen, um die viel schlechtere Bezahlung im Vergleich zu den männlichen Kollegen, sowie um Mutterschutz. Die Belange der Arbeiterinnen wurden von der proletarischen Frauenbewegung mit Clara Zetkin an ihrer Spitze vertreten. |
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