Für Wehrpflichtige, die aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe bei den Streitkräften verweigerten, wurde der zivile Ersatzdienst geschaffen, denn in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es:
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Im Zivildienst wurden Aufgaben vorrangig im sozialen Bereich erfüllt, die dem Allgemeinwohl dienen. Am 3. April 1961 traten die ersten Zivildienstleistenden bei der Caritas, dem Diakonischen Werk, der Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Roten Kreuz und anderen Institutionen ihren Dienst an. Zu Beginn galten junge Männer, die den Wehrdienst verweigerten, als Außenseiter oder Drückeberger, doch ihr Einsatz in Altenheimen, Krankenhäusern, bei Schwerstbehinderten und mobilen Hilfsdiensten führte zur Anerkennung in der Gesellschaft. Im Jahr leisteten rd. 100 000 ihren Zivildienst und hatten für die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit vieler sozialer Einrichtungen große Bedeutung. Als 2011 die Wehrpflicht ausgesetzt wurde, liefen auch die Zivildienstverhältnisse aus, so dass es seit 2012 keinen Zivildienst mehr in Deutschland gibt. Ein Bundesfreiwilligendienst soll einen Teil des weggefallenen Personals in sozialen Einrichtungen ersetzen. |
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