Die erste Fahrprüfung weltweit wurde am   14. August   1893 auf Verordnung der Polizei in Paris eingeführt.
Die Kandidaten mussten mindesten 21 Jahre alt sein und nicht nur über das Fahren Kenntnisse besitzen, sondern auch über die Bestandteile des Fahrzeugs, außerdem mussten sie in der Lage sein, kleinere Reparaturen selber auszuführen.
1899 wurde der Führerschein in ganz Frankreich eingeführt.


In Deutschland erfolgte die Einführung des Führerscheins 1906 zusammen mit dem Beschluss über allgemeine Verkehrsregeln.
1910 wurde eine Einteilung in verschiedene Führerscheinklassen vorgenommen.

Im Berliner Polizeipräsidium gab es eine Aktenstelle über Führer von Kraftfahrzeugen; schon im ersten Jahr erteilte sie über 52.000 Führerscheine, zog allerdings auch über 100 wieder ein.
Ein Führerscheinentzug war auch möglich aufgrund von Delikten außerhalb des Straßenverkehrs, z.B. wegen Körperverletzung, Eigentumsvergehen und Sittlichkeitsverbrechen. 1913 wurden über 300 Führerscheine eingezogen, aber nur ein Viertel davon wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr.
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