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Am 10. April 1946 fanden in Japan die ersten Parlamentswahlen nach dem Zweiten Weltkrieg statt; und erstmals durften auch Frauen wählen. In Deutschland wurde das Frauenwahlrecht 1918 eingeführt, da gab es das u.a. schon in Australien (1902), Finnland (1906), Norwegen (1913), Dänemark (1915), Niederlande (1917). 1919 folgten u.a. Österreich, Polen und Schweden, aber z.B. erst 1944 Frankreich, und in Griechenland dauerte es noch bis 1952. Die Schweiz konnte sich erst 1971 dazu durchringen, wobei der Halbkanton Appenzell-Innerrhoden sich noch bis 1990 davon ausnahm. 1917 wurde in Aserbaidschan - als erstem islamischen Land - das Frauenwahlrecht eingeführt. In der Türkei haben die Frauen seit 1930 das aktive Wahlrecht und seit 1934 das passive. Erst seit 2005 besitzen Frauen in Kuwait das aktive sowie das passive Wahlrecht. |
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