Was heute selbstverständlich ist, war vor rd. 125 Jahren eine enorme Neuerung: die Eheschließung vor einem Standesbeamten.

Am   23. Januar   1874 verabschiedete der Preußische Landtag das Gesetz zur Einführung der Zivilehe.

Bis dahin hatten seit Jahrhunderten nur die Kirchen Trauungen vorgenommen, doch es gab immer mehr Gemischtehen und Atheisten, die von den Kirchen nicht getraut werden konnten, so dass der Staat sich genötigt sah, den Bürgern auf anderem Weg zu einer Ehe zu verhelfen.
Die ersten bürgerlichen Eheschließungen, zuerst nur in Preußen möglich, zwei Jahre später in ganz Deutschland, waren eine Sensation. Und es gab einen neuen Berufsstand, den des Standesbeamten, obwohl zunächst noch die Bürgermeister oder auch Gutsherren die Zeremonie vornahmen.

Die Kirchen sahen sich durch das neue Gesetz benachteiligt und tatsächlich blieben nun mehr Menschen den Kirchen fern, man brauchte sie nicht mehr so wie zuvor.

Ein Jahr nach Einführung der Zivilehe wurden in Berlin nur noch rd. 20 % der Ehen kirchlich geschlossen.
Im katholischen Bayern stellte sich das natürlich noch lange ganz anders dar.

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